Menschenunwürdige Asylpolitik der Staatsregierung belastet Kommunen vor Ort

29. Januar 2013

Angesichts der sich in der Asylbewerberunterkunft in Neuburg zuspitzenden Situation der Asylbewerber kritisiert die Kreis-SPD die restriktive Asylpolitik der Bayerischen Staatsregierung.

Nach derzeit geltender Rechtslage müssen Asylsuchende in Bayern in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, sie werden mit Lebensmittelpaketen versorgt und unterliegen einem Arbeitsverbot. Diese menschenunwürdige Praxis findet sich fast ausschließlich in Bayern, wohingegen die meisten Bundesländer dazu übergegangen sind, Asylbewerber dezentral unterzubringen und mit Bargeld bzw. Gutscheinen zu versorgen.

Nicht nur, dass die bayerische Praxis kosten- und verwaltungsintensiv ist (Bayern hat deutschlandweit die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben bei Asylbewerbern), die für den Vollzug der Asylgesetze zuständigen Kommunen vor Ort werden von der Staatsregierung in verantwortungsloser Weise im Stich gelassen. Bestes und aktuelles Beispiel hierfür ist der Umgang mit den sog. „Fehlbelegern.“ Darunter sind Asylbewerber zu verstehen, deren Asylantrag angenommen oder welchen ein Bleiberecht zuerkannt wurde, die mithin kein Recht aber auch keine Pflicht haben, in der Gemeinschaftsunterkunft zu verbleiben. Diese Asylbewerber werden der Verantwortung der Kommune, hier der Stadt Neuburg, übergeben, welche für eine Unterbringung zu sorgen hat. „Diesen Menschen zunächst das Recht abzusprechen, sich ihren Wohnraum frei auszuwählen, sie aber dann bei Anerkennung als Asylbewerber in die Obdachlosigkeit zu entlassen, zeigt wie menschenverachtend die restriktive Asylpolitik der Bayerischen Staatsregierung ist“, empört sich Mahmoud Al-Khatib, Landtagskandidat der SPD Neuburg-Schrobenhausen und integrations- und asylpolitischer Berater von Christian Ude (SPD). Zumal kleinere Gebietskörperschaften wie die Stadt Neuburg mit der schier nicht zu bewältigenden Anzahl von auszugsberechtigten und -willigen Asylbewerbern völlig überfordert seien, so Al-Khatib weiter.

Die von der Regierung vorgeschlagene Unterbringung von Familien mit Kleinkindern in Obdachlosenunterkünften ist nicht nur menschenunwürdig, sie behindert eine kindgerechte Entwicklung und setzt etwaig vorhandene Traumata bei den Kindern fort. „Kinder müssen sich entfalten können. Das Einpferchen von Kindern in Gemeinschaftsunterkünften und Obdachlosenheimen schadet ihrer Entwicklung und sollte daher in jedem Falle unterbunden werden“ pflichtet Stephanie Bornschein, Bezirkstagskandidatin der SPD, Al-Khatib bei.

„Die bereits angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt in den Gemeinden des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen lässt kaum Spielräume, für Familien geeigneten Wohnraum zu finden“, so SPD Kreistagsfraktionsvorsitzender, Anton Krammer. Für die SPD Kreisvorsitzende, Astrid Welter-Herzberger steht fest, dass die Bayerische Staatsregierung hier in der Pflicht ist, die Verantwortung für ihre Asylpolitik zu tragen. „Kurzfristig bedeutet das, die Kommunen vor Ort bei der Beschaffung von geeignetem Wohnraum zu unterstützen respektive die Unterbringung der Familien zu bewerkstelligen“, so Astrid Welter-Herzberger. Mittel- und langfristig gilt es, die Pflicht zur Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, die Versorgung mit Lebensmittelpaketen und das Arbeitsverbot aufzuheben sowie Asylbewerbern den Zugang zu Sprach- und Integrationskursen zu ermöglichen.

„Mit der Vorenthaltung von Integrationsmaßnahmen macht die Bayerische Staatsregierung heute in der Behandlung der Asylbewerber denselben Fehler, den sie jahrzehntelang bei der (Nicht-)Integration von sog. Gastarbeitern gemacht hat: sie geht davon aus, dass sie Bayern wieder verlassen, wobei die Realität – wie bei den Gastarbeitern – anders aussieht, dass nämlich über 80 Prozent der Asylbewerber dauerhaft in Bayern bleiben. Das ist nicht nur menschenunwürdig, das ist – wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli letzten Jahres deutlich gemacht hat – sogar verfassungswidrig“, kritisiert Al-Khatib den Umgang mit Asylbewerbern.